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Informationen für die Neueröffnung von E-Liquid-Fachgeschäfte

Liquids für E-Zigaretten sind sensible Genusswaren. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, den Verkauf von E-Liquids zu regulieren. Standorte, an denen nach dem 1. Jänner 2026 ein Fachgeschäft für E-Liquids und elektronische Zigaretten eröffnet werden soll, unterliegen einer vorhergehenden Bedarfsprüfung der Monopolverwaltung. Lizenzen werden auf sieben Jahre vergeben.

Regelung zur Neueröffnung von
E-Liquid-Fachgeschäften

Warum gelten neue Vorgaben für die Eröffnung von E-Liquid-Fachgeschäften?

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Voraussetzungen für den Lizenzerwerb

Welche Kriterien müssen für die Neueröffnung erfüllt werden?

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Erforderliche Unterlagen für die ELF-Lizenz

Welche Dokumente müssen Sie digital bereitstellen?

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Schritt für Schritt zur Lizenzierung

Wie funktioniert der Registrierungsprozess?

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Kontakt zur Monopolverwaltung

Wie erreichen Sie uns bei Fragen zur ELF-Lizenzierung?

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Regelung zur Neueröffnung von
E-Liquid-Fachgeschäfte (ELF)

Liquids für E-Zigaretten sind sensible Genusswaren. Deshalb hat der Gesetzgeber beschlossen, den Verkauf von E-Liquids zu regulieren.

Ab 1. April 2026 dürfen nur noch Fachgeschäfte E-Liquids vertreiben. Sie benötigen dafür eine Lizenz, die von der MVG nach einer vorangegangenen Bedarfsprüfung vergeben wird.

Ein Automatenbetrieb ist nicht zulässig.

Lizenzen für Neugründungen werden auf sieben Jahre vergeben.

Mit der Regulierung sind insb. folgende Auflagen verbunden:

  • Dampfershops dürfen Liquids nur vom bewilligten Großhandel beziehen.
  • Der Großhandel muss dafür eine Verbrauchsteuer abführen.

Vertragsmuster: Neueröffnung ELF

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Rechtliche Grundlagen für
neue E-Liquid-Fachgeschäfte

Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Lizenz im Überblick:

Im Einzugsgebiet Ihres geplanten Standorts dürfen nicht bereits andere Kleinhändler (Trafiken bzw. Dampfershops) E-Liquids in einem Ausmaß anbieten, dass gesundheitspolitische oder sozialpolitische Gründe gegen eine weitere Verkaufsstelle sprechen.

  • Sie sind ein Fachgeschäft, machen also mehr als die Hälfte Ihres Umsatzes mit Liquids und/oder E-Zigaretten.
  • Sie sind voll geschäftsfähig, haben einen aufrechten Gewerbeschein und gegen Sie liegen keine schwerwiegenden Verurteilungen vor.

Die exakten gesetzlichen Regelungen finden Sie künftig im Tabakomopolgesetz.
§ 30 TabMG 1996.

Die Bedarfsrichtlinie im Überblick:

  • Die Bedarfsprüfung für die Vergabe von neuen E-Liquid-Lizenzen wird von der Monopolverwaltung GmbH durchgeführt.

  • Ziel ist, die Anzahl der Verkaufsstellen für E-Liquids bewusst zu regulieren, um gesundheits- und sozialpolitische Ziele zu erreichen.

  • Die Prüfung berücksichtigt die Markt- und Konsumentwicklungen sowie die bestehende Versorgungssituation im Einzugsgebiet eines beantragten Fachgeschäfts.

  • Des Weiteren werden Abdeckungsausmaß und der Umgang mit besondere Standorten (z. B. Bahnhöfe, Einkaufszentren) in der Prüfung berücksichtigt.

Eine Antragstellung ist ab 1. April 2026 möglich.

Hier gehts zur Bedarfsrichtlinie für ELF-NEU

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Dokumente und Ausweise

Für die Einreichung benötigen Sie im ersten Schritt folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):

  • geplante Standortdaten

  • Sozialversicherungsnummer

Nach positiver Bescheinigung der Bedarfsprüfung benötigen Sie folgende Dokumente für die Einreichung

  • Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
  • Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
  • Name und Kontaktdaten der Standortleitung
  • Strafregisterbescheinigung ALLER geschäftsführenden Personen (nicht älter als sechs Monate)

  • GISA-Auszug

  • UID-Nummer
  • Aktueller Firmenbuchauszug
  • u.ä.
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Schritt für Schritt zur E-Liquid-Fachgeschäfts-Lizenz (ELF)

  1. Registrierung am MVG-Portal ab 1. April 2026
    Drücken Sie auf den roten Button "REGISTRIEREN" und erstellen Sie ein Konto. Bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrer Handynummer oder mit Ihrer E-Mail-Adresse.

  2. Antrag zur Lizenzierung starten
    Wählen Sie aus wofür Sie den Antrag stellen möchten (E-Liquid-Fachgeschäft, Hanfshop oder Gastronomiebetrieb).
    Sie müssen für jeden Standort eine eigene Lizenz/Antrag einreichen.

  3. Formular ausfüllen
    Tragen Sie alle benötigten Daten in das Online-Formular ein.
  4. Dokumente hochladen
    Laden Sie die notwendigen Dokumente hoch. Bei mehreren Anträgen genügt ein einmaliges Hochladen – die Dokumente bleiben im Portal gespeichert.
  5. Richtigkeit bestätigen
    Setzen Sie bei der Eigenerklärung das Häkchen, dass Ihre Angaben korrekt sind.
  6. Eingaben prüfen
    Kontrollieren Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig.

  7. Antrag einreichen
    Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

  8. Bestätigung erhalten
    Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail.

  9. Rückmeldung der MVG
    Sollten weitere Informationen benötigt werden, werden Sie per Mail verständigt.

    Wir werden uns bemühen Ihren Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten.


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MVG-Kontakte

Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.