Informationen für bestehende Hanf-Fachgeschäfte
Fachgeschäfte für Hanfprodukte, die am 10. Jänner 2025 bereits überwiegend mit Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von höchstens 0,3 % gehandelt haben, können bei der Monopolverwaltung eine Lizenz zur temporären Wiederaufnahme des Verkaufs mit diesen Produkten beantragen. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen gesetzlichen Vorgabe sowie die Möglichkeit zur Lizenzierung als Hanfshop.
Die Lizenzierung ist verpflichtend, wenn Sie weiterhin rauchbaren Hanf verkaufen möchten.
Übergangsregelung für Hanfgeschäfte
Warum gelten neue Vorgaben für den Verkauf von rauchbarem Hanf?
Voraussetzungen für die Registrierung
Welche Kriterien gilt es für eine HANF-Lizenzierung zu erfüllen?
Erforderliche Unterlagen für die Hanf-Lizenz
Welche Dokumente müssen Sie digital bereitstellen?
Schritt für Schritt zur Lizenzierung
Wie funktioniert der Registrierungsprozess?
Kontakt zur Monopolverwaltung
Wie erreichen Sie uns bei Fragen zur Hanf-Lizenzierung?
Lizenzierung der Hanf-Fachgeschäfte
Der Verwaltungsgerichtshof hat am 21. November 2024 festgestellt, dass legale rauchbare Hanfprodukte dem Tabaksteuergesetz unterliegen. Gemäß Tabakmonopolgesetz war der Verkauf seitdem den Trafiken vorbehalten.
Der Gesetzgeber hat jedoch beschlossen, CBD-Shops eine Übergangsphase zur Neuorientierung zu ermöglichen. Bis Ende 2028 dürfen diese weiterhin rauchbaren Hanf verkaufen – vorausgesetzt, sie verfügen über eine von der MVG vergebene Lizenz.
Mit der Regulierung sind insbesondere folgende Auflagen verbunden:
- CBD-Shops dürfen rauchbaren Hanf ausschließlich vom bewilligten Großhandel beziehen.
- Der Großhandel ist verpflichtet, dafür die entsprechende Verbrauchsteuer abzuführen.
- Die Endverbraucherpreise werden vom Großhändler festgelegt; die Handelsspanne der Shops ist gesetzlich geregelt.
Rechtliche Grundlagen für bestehende Hanf-Geschäfte
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Lizenz im Überblick:
- Sie haben am 10. Jänner 2025 ein Fachgeschäft für Hanfprodukte geführt.
- Sie haben den überwiegenden Teil Ihres Umsatzes mit legalen Hanfblüten erzielt (Sortenkatalog, THC-Gehalt von höchstens 0,3 %).
- Sie sind voll geschäftsfähig, verfügen über einen aufrechten Gewerbeschein und es liegen keine schwerwiegenden Verurteilungen gegen Sie vor.
Die exakten gesetzlichen Regelungen finden Sie künftig im § 32 bzw. im § 48 Abs. 7 TabMG 1996.
Dokumente und Ausweise
Für die Einreichung benötigen Sie jedenfalls folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):
- Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
- Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Name und Kontaktdaten der Standortleitung
- UID-Nummer
- Strafregisterbescheinigung ALLER geschäftsführenden Personen (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis des überwiegenden Handels mit rauchbarem Hanf im Q 4/2025 (EA oder GuV inklusive Ergänzungen + Kassenbelege, Artikellisten, Bestellunterlagen ODER bestätigte Auskunft der Steuerberater*in)
Nach Prüfung Ihres Antrags behalten wir uns vor weitere Dokumente nachzufordern:
- GISA-Auszug
- Aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
- u.ä.
Schritt für Schritt zur Hanf-Fachgeschäfts-Lizenz
- Registrierung am MVG-Portal ab 12. Jänner 2026
Drücken Sie auf den roten Button "REGISTRIEREN" und erstellen Sie ein Konto. Bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrer Handynummer oder mit Ihrer E-Mail-Adresse. - Antrag zur Lizenzierung starten
Wählen Sie aus wofür Sie den Antrag stellen möchten (E-Liquid-Fachgeschäft, Hanfshop oder Gastronomiebetrieb).
Sie müssen für jeden Standort eine eigene Lizenz/Antrag einreichen. - Formular ausfüllen
Tragen Sie alle benötigten Daten in das Online-Formular ein.
- Dokumente hochladen
Laden Sie die notwendigen Dokumente hoch. Bei mehreren Anträgen genügt ein einmaliges Hochladen – die Dokumente bleiben im Portal gespeichert.
- Richtigkeit bestätigen
Setzen Sie bei der Eigenerklärung das Häkchen, dass Ihre Angaben korrekt sind.
- Eingaben prüfen
Kontrollieren Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig. - Antrag einreichen
Senden Sie den Antrag elektronisch ab. - Bestätigung erhalten
Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail. - Rückmeldung der MVG
Sollten weitere Informationen benötigt werden, werden Sie per Mail verständigt.
Wir werden uns bemühen Ihren Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten.
MVG-Kontakte
Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.