Informationen für bestehende
E-Liquid-Fachgeschäfte (ELF)
Ab 1. April 2026 dürfen E-Liquids ausschließlich in von der MVG lizenzierten Fachgeschäften verkauft werden. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur neuen gesetzlichen Vorgabe sowie die Möglichkeit zur Registrierung und zur Lizenzeinreichung.
Die Lizenzierung ist verpflichtend, wenn Sie weiterhin E-Liquids verkaufen möchten.
Neuregelung für bestehende ELF
Warum gelten neue Vorgaben für den Verkauf von E-Liquids?
Voraussetzungen für den Lizenzerwerb
Welche Kriterien gilt es für eine ELF-Lizenz zu erfüllen?
Erforderliche Unterlagen für die ELF-Lizenz
Welche Dokumente müssen Sie digital bereitstellen?
Schritt für Schritt zur Lizenzierung
Wie funktioniert der Registrierungsprozess?
Kontakt zur Monopolverwaltung
Wie erreichen Sie uns bei Fragen zur ELF-Lizenzierung?
Regulierung der E-Liquid-Fachgeschäfte (ELF)
Liquids für E-Zigaretten sind sensible Genusswaren. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, den Verkauf von E-Liquids zu regulieren.
Ab 1. April 2026 dürfen nur noch Fachgeschäfte (Trafiken und ELF) E-Liquids vertreiben. Sie benötigen dafür eine Lizenz, die von der MVG vergeben wird. Bestehende Dampfershops erhalten eine Erstlizenz für 20 Jahre.
Mit der Regulierung sind insbesondere folgende Auflagen verbunden:
- Dampfershops dürfen Liquids nur vom bewilligten Großhandel beziehen.
- Der Großhandel muss dafür eine Verbrauchsteuer abführen.
- Für bestehende Automaten können Sie um eine Genehmigung ansuchen.
- Sollten Sie in der Vergangenheit auch Nikotinpouches verkauft haben, dürfen Sie diese weiter verkaufen (Bezug nur vom Großhandel, fixierte Kleinverkaufspreise und Handelsspannen).
Rechtliche Grundlagen für bestehende E-Liquid-Fachgeschäfte
Die wichtigsten Voraussetzungen für eine Lizenz im Überblick:
- Sie sind am 01.01.2026 bereits Inhaber eines Dampfershops („Fachgeschäftes für E-Liquids und elektronische Zigaretten“) gewesen.
- Ihr Shop besteht zumindest seit 01.10.2025.
- Sie sind ein Fachgeschäft, machen also mehr als die Hälfte Ihres Umsatzes mit Liquids und/oder E-Zigaretten.
- Sie sind voll geschäftsfähig, haben einen aufrechten Gewerbeschein und gegen Sie liegen keine schwerwiegenden Verurteilungen vor.
Die exakten gesetzlichen Regelungen finden Sie künftig im § 30 bzw. im § 48 Abs. 2 TabMG 1996.
Dokumente und Ausweise
Für die Einreichung benötigen Sie jedenfalls folgende Dokumente/Informationen (in elektronischer Form):
- Firmenname/Bezeichnung des Unternehmens laut Firmenbuch
- Standortdaten (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
- Name und Kontaktdaten der Standortleitung
- UID-Nummer
- Strafregisterbescheinigung ALLER geschäftsführenden Personen (nicht älter als sechs Monate)
- Nachweis des überwiegenden Handels mit E-Liquids im Q 4/2025 (Kassabelege, Artikellisten, Erklärung der Steuerberatung)
Nach Prüfung Ihres Antrags behalten wir uns vor, weitere Dokumente nachzufordern:
- GISA-Auszug
- Nachweis über bestehenden Pouch-Verkauf in Q4/2025 (Kassabelege, Artikellisten, Erklärung der Steuerberatung)
- Aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate)
- Angaben zu dislozierten Verkaufsautomaten
- u. ä.
Schritt für Schritt zur E-Liquid-Fachgeschäfts-Lizenz (ELF)
- Registrierung am MVG-Portal ab 12. Jänner 2026
Drücken Sie auf den roten Button "REGISTRIEREN" und erstellen Sie ein Konto. Bestätigen Sie Ihre Identität mit Ihrer Handynummer oder mit Ihrer E-Mail-Adresse. - Antrag zur Lizenzierung starten
Wählen Sie aus wofür Sie den Antrag stellen möchten (E-Liquid-Fachgeschäft, Hanfshop oder Gastronomiebetrieb).
Sie müssen für jeden Standort eine eigene Lizenz/Antrag einreichen. - Formular ausfüllen
Tragen Sie alle benötigten Daten in das Online-Formular ein. - Dokumente hochladen
Laden Sie die notwendigen Dokumente hoch. Bei mehreren Anträgen genügt ein einmaliges Hochladen – die Dokumente bleiben im Portal gespeichert. - Richtigkeit bestätigen
Setzen Sie bei der Eigenerklärung das Häkchen, dass Ihre Angaben korrekt sind. - Eingaben prüfen
Kontrollieren Sie Ihre Angaben noch einmal sorgfältig. - Antrag einreichen
Senden Sie den Antrag elektronisch ab. - Bestätigung erhalten
Sie bekommen eine Eingangsbestätigung per Mail. - Rückmeldung der MVG
Sollten weitere Informationen benötigt werden, werden Sie per Mail verständigt.
Wir werden uns bemühen Ihren Antrag so rasch wie möglich zu bearbeiten.
MVG-Kontakte
Sie haben weitere Fragen oder benötigen Unterstützung?
Schreiben Sie uns an lizenz@mvg.at - wir werden uns bei Ihnen melden.